Sperrzonen Kinzig

Im Jahre 2019 sind fünf Sperrzonen ausgewiesen worden, die im Weiteren näher beschrieben werden.

 

***ACHTUNG ***

 

"Version 2.0"

Dies ist unser aktueller Interpretationsstand des im Fischereierlaubnisschein genannten Textes.

 

Die offizielle Bestätigung der Karten der Sperrzonen 2-5 steht noch aus!

 

Die Karte der Sperrzone 1 wurde entsprechend von der Interessengemeinschaft Kinzig genannten Grenzen zur Version 1.0 vom 26.04. abgeändert.

 

Daher kann nur die Karte der Sperrzone 1 als "offiziell bestätigt" angesehen werden!!!

(Stand: 28.04.2019)

 

Hinweis: Das Klicken auf den Sperrzonen-Namen führt zu GoogleMaps.


Gewässerstrecke A

 

Von Hanau bis Langenselbold (Straßenbrücke Bahnhof)


Im Naturschutzgebiet "Erlensee bei Erlensee" ist das Angeln am Südufer der Kinzig (in Fließrichtung links) entsprechend der Angelordnung gestattet.

 

Am Nordufer der Kinzig (in Fließrichtung rechts) ist das Angeln im Bereich Erlensee - Einzäunung und Beschilderung beachten - ganzjährig verboten.

Im Naturschutzgebiet "Weideswiesen - Oberwald bei Erlensee" ist das Angeln am Südufer der Kinzig (in Fließrichtung links) entsprechend der Angelordnung gestattet.

 

Am Nordufer der Kinzig (in Fließrichtung rechts) ist das Angeln vom 01. Januar bis Ende Februar und vom 01. Juli bis 31. Dezember gestattet. Somit vom 01. März bis 30. Juni verboten.


Gewässerstrecke B

 

Von Langenselbold (Straßenbrücke L3339 Kinzigstraße) bis Gelnhausen - Haitz/Höchst (Straßenbrücke Bahnhof)


Im Naturschutzgebiet "Kinzigaue bei Gelnhausen" ist das Angeln im Bereich zwischen der Eisenbahnbrücke und der Brücke über die Straße L 3333, am südlichen Ufer der Kinzig (Fließrichtung links) ganzjährig verboten.

 

Am nördlichen Ufer der Kinzig (in Fließrichtung rechts) ist das Angeln in der Zeit vom 15. Juni bis Ende Februar gestattet.


Gewässerstrecke C

Von Gelnhausen - Haitz/Höchst (Straßenbrücke Bahnhof) bis Auslauf Bauwerk Ahler Stausee


Im Naturschutzgebiet "Feuchtwiesen bei Aufenau" ist das Angeln am Südufer der Kinzig (in Fließrichtung links) ganzjährig verboten.

 

Am Nordufer der Kinzig (Bahnseite, in Fließrichtung rechts) ist das Angeln vom 01. Januar bis 31. Januar und vom 16. Juli bis 31. Dezember entsprechend der Angelordnung gestattet. Somit vom 01. Februar bis 15. Juli verboten.

5. Sperrzone - "Feuchtwiesen bei Ahl"

Im Naturschutzgebiet "Feuchtwiesen bei Ahl" ist das Angeln am Südufer der Kinzig (in Fließrichtung links) ganzjährig verboten.

 

Auf der Nordseite der Kinzig (Bahnseite) ist das Angeln ganzjährig gestattet.