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1. Angeln, Alte Kinzig und Marjoß
Es ist, mit Ausnahme bei den Vereinsfischen, erlaubt mit zwei Angeln zu fischen.
Sofern kein anderer Angler gestört wird, ist das Blinkern und Fliegenfischen erlaubt. Sofern geblinkert oder mit der Fliege gefischt wird, ist das Angeln nur mit einer Rute erlaubt.
In der Zeit vom 1. Februar bis 31. Mai ist das Angeln mit Köderfischen und Kunstköder verboten, ausgenommen Forellenteig.
Mehrfachhakensysteme (Hegene) sind verboten.
Sofern ein Gewässer von einer Eisschicht bedeckt ist, ist es für das Angeln gesperrt. Eisangeln ist verboten.
Jeder Angler ist verpflichtet, seine leeren Köderdosen, Flaschen, Kippen und sonstigen beim Angeln entstanden Unrat zu beseitigen, dies bedeutet mitzunehmen. Der Angelplatz ist sauber aufgeräumt zu verlassen.
Das Befahren der Wiese in Marjoß ist verboten.
2. Fangbegrenzungen
Weißfische sind von den Fangbegrenzungen derzeit ausgenommen.
Die nachfolgenden Fangbeschränkungen gelten für die jeweilige Angelwoche (von Montag bis Sonntag)
Fangbegrenzung Alte Kinzig: 1 Karpfen, 2 Schleien, 1 Aal, 1 Hecht oder Zander
Fangbegrenzung Marjoß: 1 Karpfen, 3 Forellen, 2 Schleien, 1 Aal, 1 Hecht oder Zander
3. Jungangler
Junganglern unter 14 Jahren ist das Angeln an den Vereinsgewässern nur in Begleitung eines aktiven Mitgliedes des Angelvereins Höchst 1973 e.V. gestattet.
4. Fanglisten
Jeder Angler ist verpflichtet, seinen täglichen Fang in der Fangliste festzuhalten und speziell in Marjoß in den dafür vorgesehenen Kasten zu werfen. Ausnahmen gelten nur für die Vereinsfischen, da hier die Fangergebnisse von den Gewässerwarten aufgenommen werden.
Das Führen der Fangliste für die Kinzig bleibt von dieser Regelung ausgenommen.
5. Gastangler
Gastangler dürfen nur in Begleitung eines aktiven Mitgliedes des Angelverein Höchst 1973 e.V. an den Vereinsgewässern angeln. Sie müssen vor Beginn des Angelns im Besitz einer gültigen Gastkarte und eines Fischereischeines sein.
6. Passive Mitglieder
Passiven Mitgliedern mit gültigem Jahresfischereischein ist es drei Mal im Jahr gestattet mit einer Tageskarte an den Vereinsgewässern zu angeln.
7. Inkrafttreten
Diese Angelordnung tritt ab dem 03.03.2017 in Kraft und ersetzt die Angelordnung vom 21. Februar 2015.
Für die Teilnehmer der Mitgliederversammlung vom 03. März 2017 zeichnen:
Erster Vorsitzender, Zweiter Vorsitzender, Erster Schriftführer
Für etwaige Schreibfehler bei der Abschrift der originalen Angelordnung wird keine Haftung übernommen!
Das Original kann nach Terminabsprache beim 1. Vorsitzenden eingesehen werden!